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Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Die sieben Gemeinden des Amtes Itzstedt haben im Rahmen einer Fokusberatung im Jahr 2022 beschlossen, das Thema Wärmeplanung mit erhöhter Priorität voranzutreiben. Daraufhin hat die Amtsverwaltung die Förderung für das Vorhaben beantragt. Nachdem sich die Bewilligung der Fördermittel in die Länge gezogen hat, hat die Amtsverwaltung den Bewilligungsbescheid im Juni 2024 endlich erhalten. Mit Erhalt der Förderzusage wurde die Ausschreibung zum Finden eines Planungsbüros zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung angestoßen. Im Rahmen der Ausschreibung hat sich das Büro Zeiten°Grad aus Kiel durchgesetzt und den Zuschlag erhalten. Beginn der Wärmeplanung ist der 01.09.24.

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle regelmäßig Informationen zum aktuellen Stand zur Verfügung stellen und die häufigsten Fragen zur Wärmeplanung beantworten. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum Thema Wärmeplanung haben, wenden Sie sich gerne an Ihren Bürgermeister oder an die zuständige Koordinatorin im Amt Itzstedt, Frau Schätzer (j.schaetzer@amt-itzstedt.de).


Aktuelles

Die Amtsverwaltung wurde gebeten, eine Lenkungsgruppe ins Leben zu rufen, die zum einen entscheidungsbefugt ist und zum anderen die Entscheidungen und Informationen aus der Lenkungsgruppe in die Gemeinden trägt. Die Lenkungsgruppe ist das Bindeglied zwischen Gemeinden und Planungsbüro. Selbstverständlich wird das Planungsbüro dennoch auch vor Ort in Ausschusssitzungen vorstellig sein, zum aktuellen Stand berichten sowie Frage und Antwort stehen. Die Beteiligung der Interessengruppen wird sehr groß geschrieben.

Da die Lenkungsgruppe Entscheidungen treffen muss, sind die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden in die Lenkungsgruppe berufen worden. Zudem werden amtsseitig Frau Schätzer, Fachbereichsleitung Zentrale Dienste und Bildung, sowie die Klimaschutzmanagerin Teil der Lenkungsgruppe sein. Die Amtsverwaltung hat im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung die Aufgabe, koordinierend zu wirken. Die Lenkungsgruppe trifft grundsätzliche Entscheidungen zum Vorgehen und hat bspw. Synergieeffekte im Blick, die abschließenden Entscheidungen werden jedoch in den Gemeinden getroffen.


FAQ - für weitere Informationen bitte auf klicken

  • Was ist eine Wärmeplanung?

    Das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" wurde am 17.11.23 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat am 15.12.23 zugestimmt, sodass das Gesetz am 01.01.24 in Kraft treten konnte.

    Das Wärmeplanungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland. Die Wärmeplanung soll einen Weg aufzeigen, wie künftig die Wärmeversorgung auf die Nutzung von erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann. Das Wärmeplanungsgesetz enthält Vorgaben für Inhalte und eine Abfolge von einzelnen Arbeitsschritten bis zur Erstellung eines Wärmeplans und daneben auch zeitlich gestaffelte Vorgaben an die Wärmenetzbetreiber zur Dekarbonisierung (Reduzierung des CO ₂ -Ausstoßes) ihrer Netze.

    Mit dem Wärmeplanungsgesetz werden die Länder verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet flächendeckend Wärmepläne erstellt werden. Die für die Wärmeplanung zuständigen Stellen entwickeln für ihre Gebiete Strategien für maßgeschneiderte Wärmeversorgungskonzepte, die die jeweiligen regionalen Bedarfe und Potenziale berücksichtigten. Die notwendige Wärme soll dabei möglichst durch lokal verfügbare Wärmequellen bereitgestellt werden.

    Vielerorts in Deutschland wird die Wärmeplanung bereits durchgeführt. So ist die Wärmeplanung in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg für größere Kommunen bereits gesetzlich vorgeschrieben.

    In Schleswig-Holstein verpflichtet das Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (EWKG) in § 7 Abs. 2 S. 1 Mittel- und Oberzentren, Unterzentren mit Teilfunktion von Mittelzentren sowie Unterzentren und Stadtrandkerne 1. Ordnung (gem. der Verordnung zum Zentralörtlichen System) zur Erstellung von Wärmeplänen. Keine der Gemeinden im Amt Itzstedt fällt unter diese Kategorien.

    Alle übrigen Gemeinden sind gem. § 7 Abs. 1 EWKG im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung berechtigt, kommunale Wärme- und Kältepläne aufzustellen.

    Die Gemeinden des Amtes Itzstedt haben bereits im Jahr 2022 beschlossen, unabhängig von einer möglichen gesetzlichen Verpflichtung eine Wärmeplanung durchzuführen. Daher erfolgen die Wärmeplanung im Amt Itzstedt und die Förderung des Vorhabens im Rahmen der so genannten Kommunalrichtlinie vom 22.11.21 mit Änderung vom 18.10.22.

  • Ablauf Wärmeplanung

    Im Rahmen der Wärmeplanung werden zwei Fragen beantwortet:

    1. Wie viel Wärme wird aktuell vor Ort benötigt? (Bestandsanalyse)

    2. Wie hoch ist der künftige Wärmebedarf und mit welcher Wärmequelle kann dieser Bedarf in Zukunft gedeckt werden? (Potentialanalyse) 

    Darauf aufbauend erfolgt die Erstellung des kommunalen Wärmeplans mit einem Zielszenario und der Wärmewendenstrategie für die zukünftige Entwicklung der Wärmeversorgung.

    Bestandsanalyse

    Im ersten Schritt der Wärmeplanung wird ermittelt, wie viel Wärme aktuell benötigt wird und wie der Bedarf derzeit gedeckt ist. Außerdem werden Informationen über die Gebäudestrukturen, Gebäudetypen, Baualtersklassen und Gebäudenutzung erhoben. Dazu werden unter anderem Daten bei den Bezirksschornsteinfegern, Energieversorgern und Netzbetreibern angefordert. Die Datenübermittlung erfolgt anonymisiert, da mehrere Gebäude zu kleinen Einheiten zusammengefasst werden.

    Potenzialanalyse

    Im zweiten Schritt werden die lokalen Möglichkeiten für weitere, vor allem erneuerbare Energiequellen sowie die Abwärme von vorhandener Industrie erhoben, die für die Wärmeversorgung genutzt werden können. Außerdem werden Potentiale zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung bei Bestandsgebäuden ermittelt. Daraus ergibt sich eine Prognose für den künftigen Wärmebedarf.

    Ergebnis

    Als Ergebnis weist die Wärmeplanung konkrete Gebiete aus, die zentral über ein Wärmenetz oder über dezentrale Anlagen (z. B. eine Wärmepumpe) versorgt werden können. Der Wärmeplan wird anschließend von der jeweiligen Gemeindevertretung beschlossen und im Internet veröffentlicht.

    Auf diese Weise wird eine Transparenz gegenüber Gebäudeeigentümer*innen geschaffen, welche Versorgung in ihrem Gebiet voraussichtlich vorgesehen ist und welche Optionen zukünftig zur Verfügung stehen.

  • Förderung der Wärmeplanung

    Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung im Amt Itzstedt wird über die nationale Klimaschutzinitiative gefördert.

    Nationale Klimaschutzinitiative

    Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.

    Förderkennzeichen: 67K27145

  • Beteiligte Partner 

    Nationale Klimaschutzinitiative (Fördermittelgeber)

    Zeiten°Grad Krug und Poggemann eGbR (Planungsbüro)

  • Laufzeit des Vorhabens

    Das Vorhaben hat eine Laufzeit bis zum 31.05.2025.

  •  Relevante Links