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Erste Nachweise der Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein


Im Oktober 2023 wurde der erste Ausbruch der Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease- BT) in Deutschland festgestellt. Seitdem breitet sich die Viruserkrankung (Bluetongue virus- BTV) rasant in Deutschland aus.

Neben Rheinland-Pfalz, Hessen, NRW und Niedersachsen sind nun auch Nachweise aus Sachsen-Anhalt und Mecklenburg Vorpommern bekannt geworden.

Seit Anfang August gibt es auch die ersten bestätigten Nachweise in Schleswig-Holstein (Steinburg, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg). Der Kreis Segeberg und der Kreis Stormarn sind folglich noch nicht betroffen. Das zuständige Ministerium hat zur aktuellen Tierseuchenlage eine Pressemitteilung herausgegeben.

Die Blauzungenkrankheit ist eine seuchenhaft auftretende, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder, die durch stechende Mücken, sogenannte Gnitzen, übertragen wird. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden (Alpakas, Lamas) und Wildwiederkäuer (Reh, Damwild, Rotwild und auch Mufflons) für die Erkrankung empfänglich.

Symptome sind, insbesondere bei Schafen, Wunden der Maulschleimhaut und im Bereich der Nase, Fieber, Apathie, Nasenausfluss, Durchblutungsstörungen, Lippen- und Zungenödeme mit Blaufärbung der Zunge, Schwellungen und Verkrustungen der Naseneingänge sowie Entzündungen der Klauen, die mit Lahmheit einhergehen. Bei besonders empfänglichen Schafrassen (z.B. Merino) besteht eine Letalität von 30 %.

Der Erreger ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Die Impfung bietet derzeit den einzigen effektiven Schutz gegen die klinischen Symptome und die Tierverluste. Daher hat das Land Schleswig-Holstein und auch das Veterinäramt des Kreises Segeberg eine eindringliche Impfempfehlung ausgesprochen.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei Ausbrüchen im Kreis Segeberg oder im Kreis Stormarn in betroffenen Betrieben auch tierschutzbehördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit erkrankten Tieren erforderlich werden, sodass der jeweils zuständige amtliche Tierarzt/die jeweils zuständige amtliche Tierärztin auf Sie zukommen wird.

Dies dient für Sie als Vorabinformation. Bei veränderter Seuchenlage werden Sie erneut informiert.