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Information des Amtes Itzstedt
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher angewandte Berechnungsmethode zur Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Aufgrund dessen wurden alle Eigentümer/innen aufgefordert, eine Erklärung zu ihrem Grundbesitz abzugeben.
Dem Amt Itzstedt werden laufend von den Finanzämtern mittels elektronischem Datenabruf die neuen Berechnungsgrundlagen zur Verfügung gestellt. Die sogenannten Messbescheide der Finanzämter dienen als Grundlage zur Erstellung der Grundsteuerbescheide.
Da dem Steueramt des Amtes Itzstedt bisher noch nicht alle notwendigen Messbetragsdaten übermittelt wurden und eine Verarbeitung der Daten zurzeit noch andauert, werden die Grundsteuerbescheide voraussichtlich im Februar 2025 versendet.
Es wird darum gebeten, keine Zahlungen auf Basis der bisherigen Grundsteuerbescheide vorzunehmen! Entsprechende Daueraufträge sollten überprüft und ggf. gelöscht werden.
Anhand des Messbescheides des Finanzamtes können die Eigentümer/innen den Steuerbetrag ausrechnen, indem sie zum Beispiel bei der Grundsteuer B den Messbetrag laut Finanzamtsbescheid mit dem für 2025 festgesetzten Hebesatz der Gemeinde multiplizieren (Grundsteuermessbetrag xxx EUR x Hebesatz xxx Prozent = xxx EUR Grundsteuer).
Hebesätze ab 01.01.2025:
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein: www.Schleswig-Holstein.de/Grundsteuer.