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Seebestattung anmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn sich ein Todesfall ereignet hat, sind Sie als angehörige Person verpflichtet, die verstorbene Person zu bestatten. Neben anderen Bestattungsmöglichkeiten, können Sie hierfür eine Seebestattung wählen.
Bei einer Seebestattung wird der menschliche Leichnam eingeäschert. Die Asche kommt in eine Urne und wird von einem Schiff aus ins Meer gelassen.
Die Einäscherung wird durch ein Krematorium durchgeführt. Die Seebestattungen werden durch Bestattungsinstitute (Bestatter) organisiert.
Verfahrensablauf
- Der Tod Ihrer angehörigen Person wurde festgestellt (Leichenschau).
- Der Leichnam wird in einem Sarg in ein Krematorium überführt und dort eingeäschert.
- Die Asche kommt in eine Urne und wird von einem dafür zuständigen Schiff ins Meer gelassen.
- Sie beauftragen ein Bestattungsunternehmen, die Seebestattung durchzuführen.
- In der Regel übernimmt und beauftragt das Bestattungsunternehmen alle weiteren Schritte.
- Sie erhalten vom Arzt oder der Ärztin die Todesbescheinigung.
- Sie reichen die Todesbescheinigung beim zuständigen Standesamt ein, um die Sterbeurkunde zu erhalten.
Voraussetzungen
- Eine angehörige Person von Ihnen ist verstorben.
- Eine amtliche Leichenschau ist erfolgt. Oder eine Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft liegt vor.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige (Bestattungsschein) des Standesamtes
- Bei Urnen aus dem Ausland gleichwertige amtliche Dokumente
- Bei Leichen aus dem Ausland ein Leichenpass oder ein gleichwertiges amtliches Dokument
- Personalausweis sowie Geburts- oder Heiratsurkunde der verstorbenen Person
- Bei Fehlgeburten ist eine ärztliche Bescheinigung (Datum, Umstand der Fehlgeburt, Name und Anschrift der Mutter) vorzulegen, wenn eine Bestattung gewünscht ist.
- Bei Totgeburten (Gewicht mindestens 500 Gramm) ist vor der Bestattung die Beurkundung der Geburt durch eine standesamtliche Bescheinigung nachzuweisen, wenn eine Bestattung gewünscht ist.
Welche Gebühren fallen an?
Kosten: variabel
Die Höhe der Kosten ist von der Art und Weise der Bestattung abhängig. Die Kosten erfragen Sie daher bei dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Sie dürfen die verstorbene Person erst nach 48 Stunden nach Eintritt ihres Todes bestatten lassen.
- Sie müssen die verstorbene Person innerhalb von 9 Tagen nach Eintritt des Todes einäschern lassen.
- Sie müssen die Urne innerhalb von 3 Monaten beisetzen lassen.
- Sie oder das Bestattungsunternehmen weisen dem Krematorium die Beisetzung nach.
Rechtsgrundlage
Kurztext
- Jede verstorbene Person muss bestattet werden.
- Bei einer Seebestattung wird die Leiche eingeäschert.
- Die Urne mit der Asche wird auf dem Meer beigesetzt.
-
Zuständig:
- Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll
- Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Bestattungsort/Krematorium: Bestattungsunternehmen
Weiterführende Informationen
- Bei Fehlgeburten (vor der 24. Schwangerschaftswoche unter 500 Gramm) gibt es keine Leichenschau.
- Bei Fehl- und Totgeburten sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Kind zu bestatten. Dies kann aber auf Wunsch eines Elternteils angemeldet werden.
- Wenn Sie als angehörige Person Ihrer Pflicht nicht nachkommen und kein anderer die Bestattung veranlasst, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst.
- Sie und gegebenenfalls weitere angehörige Personen müssen zusammen für die entstehenden Kosten aufkommen.
- Wenn Sie als angehörige Person oder die Erben der verstorbenen Person nicht in der Lage sind, die Bestattung zu bezahlen, können Sie einen Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen, damit die Kosten übernommen werden können.
Typisierung
4Status Bibliothekseintrag
6
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich:
- Für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin oder einen Arzt.
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
- Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem die Beisetzung erfolgen soll.
- Für die Überführung vom Sterbe- oder Auffindungsort zum Friedhof oder Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.