Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum außerhalb von Ortschaften beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung. Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.


    Das Anbringen von Plakaten oder das Aufstellen von Vitrinen, Aufstellern, Flyern im öffentlichen Straßenraum außerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Erlaubnis wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlage

    • §§ 8 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
    • § 33 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
    • §§ 21 ff. Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

An wen muss ich mich wenden?

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende