Verlorene oder vermisste Gegenstände melden

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie diesen bei der örtlichen Fundbehörde melden und nachfragen, ob dieser dort abgegeben wurde. In dieser zentralen Stelle verwahrt die Stadt oder Gemeinde alle Sachen, die von den Verkehrsbetrieben, Polizeidienststellen, Hotels, Bürgerinnen und Bürgern, Behörden, Kultureinrichtungen oder Kaufhäusern abgegeben wurden. 

    Wenn Sie das Fundbüro über den Verlust Ihres Gegenstandes informiert haben, werden Sie benachrichtigt, sobald der Gegenstand dort abgegeben wurde. Bitte beachten Sie, dass es ein wenig dauern kann, bis Fundsachen abgegeben werden. Zusätzlich werden Fundsachen häufig auch zur Polizei gebracht. Bitte fragen Sie auch dort nach.

  • Teaser

    Sollten Sie einen Gegenstand verloren haben oder vermissen, können Sie bei der örtlichen Fundbehörde nachfragen, ob dieser dort abgegeben wurde.

  • Verfahrensablauf

    Grundsätzlich müssen Sie gegenüber dem Fundbehörde einen Eigentumsnachweis vorlegen (Beschreibung des Gegenstandes, Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes, Kaufbeleg, Quittungen etc.).

    • Bei Mobiltelefonen/Smartphones wird meist die IMEI-Nr. oder die Nummer der SIM-Karte als Eigentumsnachweis akzeptiert.
    • Bei anderen Geräten ist die Seriennummer und bei Fahrrädern die Rahmennummer ausreichend.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personaldokumente
    • Eigentumsnachweis
    • Beschreibung des Gegenstands
    • Im Versicherungsfall: Vordruck der Versicherung
    • Bei Diebstahl: Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Welche Gebühren fallen an?

    • Auskunft: kostenlos
    • Herausgabe von Fundsachen oder Negativbescheinigungen: Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: sechs Monate ab dem Tag der Fundanzeige; Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.


An wen muss ich mich wenden?

Örtliche Fundbehörde

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende