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Einsicht in Bauakten beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente enthalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis (in der Regel nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form
- eines Grundbuchauszuges,
- eines Kaufvertrages,
- eines Erbscheines oder
- eines Grundsteuerbescheides.
Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten erforderlich werden.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Amt ItzstedtDie Gebühren entnehmen Sie bitte aus der Gebührensatzung des Amtes Itzstedt.
Rechtsgrundlage
- § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO),
- § 88 i. V. m. § 78 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -),
- Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH),
- Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG Bund).
- § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO)
- § 88 i. V. m. § 78 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)
- § 78 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)
- Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH)
- Informationsfreiheitsgesetz - IFG Bund
Was sollte ich noch wissen?
Neben dem persönlichen Anspruch auf Akteneinsicht haben Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten grundsätzlich die Beteiligten.
Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten anfallen.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Amt Itzstedt
Die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg sowie des Kreises Stormarn führen ebenfalls ein Bauaktenarchiv. Sie können dort auch Auskunft erhalten.