- Aktuell
- Unser Amt
- Unsere Gemeinden
- Das Amt stellt sich vor
- Amtsdirektor
- Amtausschuss
- Vorstellung Fachbereiche
- Fachbereich I: Zentrale Dienste und Bildung
- Fachbereich II: Finanzen
- Fachbereich III: Bürgerservice
- Standesamt
- Sozialamt
- Wohngeld
- Under Construction
- Wohnberechtigungsschein
- Beantragung Parkerleichterung
- Beantragung Bildung und Teilhabe Kreis Segeberg
- Beantragung Bildung und Teilhabe Kreis Stormarn
- Bildung und Teilhabe
- Antrag auf Ermäßigung des Teilnahembeitrages für BGN/BGS oder NBGS
- Antrag auf Ermäßigung des Teilnahmebeitrages für Kindertageseinrichtungen
- Fachbereich IV: Bau und Planung
- Organigramm
- Terminvergabe
- Leistungen/Was erledige ich wo?
- Onlinedienste
- Behördenrufnummer 115
- Eigenbetrieb Wasserwerk
- Friedhöfe
- Schulverband
- Schulen
- Kindertageseinrichtungen
- Kindertageseinrichtung "Itzer Lindwürmchen"
- Kindertageseinrichtung Kayhude
- Kindertageseinrichtung "Tausendfüssler"
- Johanniter Kindertageseinrichtung "Oeringer Strolche"
- DRK Kindertageseinrichtung "Räuberhöhle Seth"
- Ev. Kindertageseinrichtung "Beste Freunde"
- Kindertageseinrichtung "Himmelszelt"
- Kindertageseinrichtung "Kunterbunt"
- Wald-Kindergarten "Waldkäfer
- Kindertageseinrichtung "Junges Gemüse"
- Kindertageseinrichtung "Campus Kita Tausendfüßler"
- Waldkindergarten "Waldwichtel"
- Fundsachenliste
- Wissenswert
- Leben und Wohnen
- Barrierefreiheitserklärung
Eine Versammlung anmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Versammlung veranstalten möchten, müssen Sie dies spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anmelden.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei der zuständigen Behörde wird diese an die für den Versammlungsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde, an die Polizei und ggf. auch an weitere zu beteiligende Behörden weitergeleitet. Diese beteiligten Behörden können dann Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen.
Regelmäßig werden mit den beteiligten Behörden (Polizei, Ordnungsämtern) im Vorfeld Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung hat mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (Einladung beziehungsweise Aufruf) der Versammlung zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Kommunale Versammlungsbehörden