- Aktuell
- Unser Amt
- Unsere Gemeinden
- Das Amt stellt sich vor
- Leistungen/Was erledige ich wo?
- Terminvergabe
- Eigenbetrieb Wasserwerk
- Friedhöfe
- Schulverband
- Standesamt
- Schulen
- Kindertageseinrichtungen
- Kindertageseinrichtung "Itzer Lindwürmchen"
- Kindertageseinrichtung Kayhude
- Kindertageseinrichtung "Tausendfüssler"
- Johanniter Kindertageseinrichtung "Oeringer Strolche"
- DRK Kindertageseinrichtung "Räuberhöhle Seth"
- Ev. Kindertageseinrichtung "Beste Freunde"
- Kindertageseinrichtung "Himmelszelt"
- Kindertageseinrichtung "Kunterbunt"
- Wald-Kindergarten "Waldkäfer
- Kindertageseinrichtung "Junges Gemüse"
- Kindertageseinrichtung "Campus Kita Tausendfüßler"
- Waldkindergarten "Waldwichtel"
- Behördenrufnummer 115
- Wissenswert
- Leben und Wohnen
Meldebestätigung
Leistungsbeschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).