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Lagepläne
Leistungsbeschreibung
Ein Lageplan basiert auf der Liegenschaftskarte. Er zeigt das Baugrundstück und benachbarte Grundstücke in einem geeigneten Maßstab und enthält zwingend weitere Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte sowie der Lageplan sind in der Bauvorlagenverordnung geregelt.
Zur Beurteilung von Bauvorhaben und Bearbeitung des Bauantrags, für die Anzeige der beabsichtigten Beseitigung oder die Genehmigungsfreistellung sind entsprechend der Bauvorlagenverordnung die erforderlichen Bauvorlagen einzureichen. Hierzu gehören ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte und ein Lageplan.
Rechtsgrundlage
- §§ 63, 64, 68 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
- § 7 Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO),
- § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO).
An wen muss ich mich wenden?
- Kreise oder kreisfreien Städte
- Amtsfreie Gemeinden und Ämter, wenn die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurde