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Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Amt Itzstedt
Um den für Ihre Gemeinde zuständigen Ansprechpartner herauszufinden klicken Sie bitte auf die angegebenen Mitarbeiter.