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Schmutzwasseranschluss
Leistungsbeschreibung
Um Ihren Neubau an das Abwassernetz anzuschließen, benötigen Sie einen Schmutzwasseranschluss. Dieser muss beantragt werden.
Das Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industriebetrieben muss bevor es in Flüsse, Küstengewässer oder Seen eingeleitet wird, in einer Behandlungsanlage (Kläranlage) so weit von seiner Schmutz- und Schadstofffracht befreit werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.
Gewerbliches oder industrielles Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen (z.B. Galvanik, Kfz-Wäsche, usw.) darf aufgrund schädlicher Inhaltsstoffe nur eingeleitet werden, wenn besondere wasserrechtliche Anforderungen eingehalten werden (Indirekteinleitergenehmigung).Teaser
Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe müssen an das Abwassernetz angeschlossen sein (Schmutzwasseranschluss).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zum vollständig ausgefüllten Antrag gehören:
- Kopie des amtlichen Lageplans mit Angaben über die gewünschte Lage des Hauskastens im Maßstab 1:200,
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung oder Grundbuchauszug),
- Name des Unternehmens, durch das die haustechnische Schmutzwasseranlage eingerichtet oder geändert werden soll.
Rechtsgrundlage
- § 30 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz),
- § 58 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) i. V. m. § 33 Abs. 1 Landeswassergesetz.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.
An wen muss ich mich wenden?
- Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder
- Zuständiger Wasser- und Bodenverband oder Zweckverband.
Spezielle Hinweise für - Amt Itzstedt
Nähere Informationen siehe: Entwässerungsgenehmigung
Weiterer Hinweis:
Für die Herstellung des Anschlusses wird ein Anschlussbeitrag erhoben. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den FB II, Herr Plöger, Tel.-Durchwahl -200.