Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

  • Leistungsbeschreibung

    Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.