Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

    Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

  • Rechtsgrundlage

    • § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
    • § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende