- Aktuell
- Unser Amt
- Unsere Gemeinden
- Das Amt stellt sich vor
- Leistungen/Was erledige ich wo?
- Terminvergabe
- Eigenbetrieb Wasserwerk
- Friedhöfe
- Schulverband
- Standesamt
- Schulen
- Kindertageseinrichtungen
- Kindertageseinrichtung "Itzer Lindwürmchen"
- Kindertageseinrichtung Kayhude
- Kindertageseinrichtung "Tausendfüssler"
- Johanniter Kindertageseinrichtung "Oeringer Strolche"
- DRK Kindertageseinrichtung "Räuberhöhle Seth"
- Ev. Kindertageseinrichtung "Beste Freunde"
- Kindertageseinrichtung "Himmelszelt"
- Kindertageseinrichtung "Kunterbunt"
- Wald-Kindergarten "Waldkäfer
- Kindertageseinrichtung "Junges Gemüse"
- Kindertageseinrichtung "Campus Kita Tausendfüßler"
- Waldkindergarten "Waldwichtel"
- Behördenrufnummer 115
- Wissenswert
- Leben und Wohnen
Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten wollen, benötigen Sie dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Behörde. Sie müssen die Festsetzung schriftlich beantragen. Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter die Messe, Ausstellung oder einen Markt abhalten, sind jedoch gleichzeitig auch zur Durchführung der Veranstaltung verpflichtet. Die Veranstaltung wird von der zuständigen Stelle jedoch nur festgesetzt, wenn die Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt sind.
Weitere Voraussetzungen:
- persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers,
- Erfüllen der für die jeweilige Art von Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen aus der Gewerbeordnung,
- geeigneter Veranstaltungsort (zum Beispiel dürfen Spezialmärkte nicht in Ladengeschäften stattfinden).
Sobald die Veranstaltung festgesetzt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Die Festsetzung kann mit Auflagen verbunden werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Ausgefülltes Antragsformular oder formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Name des Veranstalters,
- Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung,
- kurze Beschreibung der Veranstaltung,
- Angaben zum Warensortiment.
- Führungszeugnis des Veranstalters,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- voraussichtliche Teilnehmerliste,
- Belegungsplan der vorgesehenen Räume/Flächen,
- gegebenenfalls Teilnahmebedingungen,
- gegebenenfalls Nachweis über öffentliche Marktausschreibung (Text und Erscheinungsort der vor der Antragstellung durchgeführten Ausschreibung).
Die Behörde kann weitere Unterlagen anfordern (zum Beispiel eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung).
-
Ausgefülltes Antragsformular oder formloser Antrag mit folgenden Angaben:
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Festsetzung einer Veranstaltung beträgt 232,00 € (Erstantrag) beziehungsweise 70,00 € (Folgeantrag).
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.
Rechtsgrundlage
- §§ 64-71b Gewerbeordnung (GewO),
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels IV der Gewerbeordnung (MarktgewVwV),
- Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Gewerbeordnung (GewO-ZustVO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.15.1 - VwGebV.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Amt Itzstedt
Um den für Ihre Gemeinde zuständigen Ansprechpartner herauszufinden klicken Sie bitte auf die angegebenen Mitarbeiter.