Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung

  • Leistungsbeschreibung

    Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlage

    §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG).


An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).