Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

  • Leistungsbeschreibung

    Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlage

    • §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
    • § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).