- Aktuell
- Unser Amt
- Unsere Gemeinden
- Das Amt stellt sich vor
- Leistungen/Was erledige ich wo?
- Terminvergabe
- Eigenbetrieb Wasserwerk
- Friedhöfe
- Schulverband
- Standesamt
- Schulen
- Kindertageseinrichtungen
- Kindertageseinrichtung "Itzer Lindwürmchen"
- Kindertageseinrichtung Kayhude
- Kindertageseinrichtung "Tausendfüssler"
- Johanniter Kindertageseinrichtung "Oeringer Strolche"
- DRK Kindertageseinrichtung "Räuberhöhle Seth"
- Ev. Kindertageseinrichtung "Beste Freunde"
- Kindertageseinrichtung "Himmelszelt"
- Kindertageseinrichtung "Kunterbunt"
- Wald-Kindergarten "Waldkäfer
- Kindertageseinrichtung "Junges Gemüse"
- Kindertageseinrichtung "Campus Kita Tausendfüßler"
- Waldkindergarten "Waldwichtel"
- Behördenrufnummer 115
- Wissenswert
- Leben und Wohnen
Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
Leistungsbeschreibung
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
§ 28 Bundesmeldegesetz (BMG).