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Mahnungen
Mahnungen und Tagesgeschäft
Tagesgeschäft:
Die Finanzbuchhaltung wird bei allen Zahlungsvorgängen des Amtes Itzstedt aktiv, egal ob es sich hierbei um Einzahlungen oder Auszahlungen handelt. Die Einzahlungen, die sich z.B. aus Steuern, Gebühren, Beiträgen ergeben, werden von der FiBu eingenommen. Diese Einnahmen des Amtes stellen für den Zahlungspflichtigen Ausgaben dar, die per Lastschrift, Barzahlung und per Banküberweisung beglichen werden können. Für diese Überweisungen stehen verschiedene Bankverbindungen zur Verfügung.
Bitte immer Finanzadresse (FAD) / Kassenzeichen angeben. Dieses Zeichen ist bei allen Zahlungen und Schriftverkehr anzugeben. Sie können Ihre Zahlungen auch schnell und bequem anhand des SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erledigen.
Auch wenn Sie Fragen haben, ist es für die Sachbearbeiter/innen hilfreich, wenn das Kassenzeichen bereitgehalten wird.
Die FiBu nimmt aber nicht nur Gelder ein, sondern leistet auch alle Auszahlungen, die sich aus den Zahlungsverpflichtungen des Amtes ergeben.
Bei Unklarheiten im Zahlungswesen können sie sich gern an uns wenden.
Weiterhin stellen die Mitarbeiter der FiBu steuerliche UnbedenklichkeitsBescheinigungen, in denen bestätigt wird, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber dem Amt Itzstedt bestehen,aus. Darüber hinaus führt die FiBu über alle Zahlungsvorgänge Buch und arbeitet an der Aufstellung des Jahresabschlusses mit.
Im Rahmen der täglichen Liquiditätsplanung werden vorrübergehend nicht benötigte Gelder als Tages-oder Festgelder angelegt, bzw. zur Verstärkung des Kassenbestandes Kassenkredite aufgenommen.
Mahnung:
Wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden, gehört es auch zur Aufgabe der FiBu, die Erinnerungen und Mahnungen sowie letztlich auch die Vollstreckung von Forderungen durchzuführen.
Als ersten Schritt erhält der säumige Zahler eine Zahlungserinnerung. Erfolgt darauf keine Zahlung an die FiBu, wird eine Mahnung mit dann fälligen Mahngebühren versandt. Sollte auf die Mahnung auch keine Reaktion erfolgen, wird die FiBu einen Pfändungsauftrag an die Vollstreckungsabteilung weiterleiten.
Es ist aber zu jedem Zeitpunkt möglich und auch sinnvoll, Kontakt mit unseren Mitarbeitern aufzunehmen:
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Im Einzelfall kann dann eine Ratenvereinbarung getroffen werden.