Luftbild Kayhude

Straßenreinigung/Winterdienst

Gebührenkalkulation Straßenreinigung/Winterdienst

Gebührenkalkulation Straßenreinigung/Winterdienst

Gemäß § 45 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG) sind die Gemeinde verpflichtet, die Reinigung der Straßen durchzuführen. Zur Reinigung gehört auch die Schneeräumung. Auch hierfür sind die Gemeinden berechtigt, Gebühren nach § 6 KAG zu erheben.

Für die jeweilige Aufstellung der Gebührenkalkulation gilt:

-    Kosten erfassen (Erträge/Aufwendungen/kalkulatorische Verzinsung/Über-Unterschüsse aus Vorjahren)
-    Kosten planen (bevorstehende Investitionen)
-    Kosten verteilen und umlegen
-    Gebührenmaßstab erarbeiten
-    Gebührenbedarf ermitteln