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Eigentümerwechsel
Eigentümerwechsel
Kommt ein Eigentumswechsel zustande, so ist dieser beim Steueramt unverzüglich bekanntzugeben. Die Niederschlagswassergebühren werden zum vollen Kalendermonat auf den neuen Eigentümer umgeschrieben. Die Grundsteuern können entsprechend des Grundsteuergesetzes nur zum Folgejahr des Eigentümerwechsels umgeschrieben werden. Weiterhin ist das Steueramt bei der Umschreibung der Grundsteuer auf die Mitteilung des Finanzamtes angewiesen.
Der bisherige Eigentümer ist für das gesamte Kalenderjahr grundsteuerpflichtig, kann aber privatrechtlich (Kaufvertrag) die anteilige Grundsteuer ab dem Übergabedatum vom neuen Eigentümer einfordern.
Verbrauchsgebühren: Die Verbrauchsgebühren für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden stichtagbezogen abgerechnet. Lediglich die monatlichen Grundgebühren werden zum vollen Kalendermonat abgerechnet. Damit die Verbrauchsgebühren umgeschrieben werden können, muss der Stand des Wasserzählers bei Übergabe des Gebäudes der Amtsverwaltung mitgeteilt werden.
Nebenzähler für die Gartenbewässerung müssen ebenfalls abgelesen werden.
Das Formular zur Anzeige eines Eigentümerwechsels erhalten Sie hier: Eigentümerwechsel mit 2 Unterschriften
Ansprechpartner:
für die Gemeinden Itzstedt, Kayhude, Oering und Nahe:
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für die Gemeinden Seth und Sülfeld:
NN
für die Gemeinde Tangstedt:
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