Luftbild Kayhude

Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen und Sammelgruben

In der Gemeinde Tangstedt wird für die Grundstücke, die nicht am zentralen Abwassersystem angeschlossen sind, eine Gebühr für die Leerung und Entsorgung der Kleinkläranlagen und Sammelgruben (dezentrale Abwasserbeseitigung) erhoben. Die Schlammabfuhr wird von einer vom Amt Itzstedt beauftragen Firma durchgeführt und vom Steueramt mit den Eigentümern von Sammelgruben einmal Jahr bzw. bei Kleinkläranlagen je nach Bedarf bis zu zweimal im Jahr abgrechnet.

Gemeinde Tangstedt Satzung

Ansprechpartner Abfuhrbeauftragung: 

Keine Mitarbeitende gefunden.

Ansprechpartner Gebührenerhebung: 

Keine Mitarbeitende gefunden.