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Straßenreinigung/Winterdienst
Straßenreinigung/Winterdienst
In der Gemeinde Sülfeld wird für die Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege und des Winterdienstes eine Gebühr von den Grundstückseigentümern erhoben.
Die Höhe der Gebühr richtet sich grundsätzlich nach der Länge des Grundstücks, das unmittelbar an der zu reinigenden Straße liegt. Ausnahmen hierbei können Sie der Straßenreinigungsgebührensatzung entnehmen. Die Gebühr wird außerdem unabhängig von der Bebauung des Grundstücks erhoben, d.h. auch unbebaute Grundstücke sind gebührenpflichtig.
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