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Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein (WBS), umgangssprachlich auch §-8 oder §-5-Schein, ist die amtliche Bescheinigung der Berechtigung, in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung), einzuziehen. 

Er wird auf Grundlage des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) in Verbindung mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ausgestellt.

Ein Antragsteller muss bestimmte rechtliche Voraussetzungen dafür erfüllen und bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden. 

In Schleswig-Holstein wären das brutto (nach Strukturanpassung seit 01.01.2025):

1 Person 23.000,-€; 

2 Personen 32.000,-€; 

3 Personen 37.700,-€

4 Personen 45.500,-€

Davon sind im Einzelfall pauschale Abzüge für gezahlte Steuern, Kranken- Pflege- und Rentenversicherung und bestimmte Freibeträge (für Kinder, Schwerbehinderungen oder Unterhaltszahlungen), zu gewähren.

Der Wohnberechtigungsschein ist ab Datum der Ausstellung für 1 Jahr in Schleswig-Holstein gültig.