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Wohngeld
Wohngeld
Das Amt Itzstedt unterstützt mit Wohngeld einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger im Amtsgebiet bei ihren Wohnkosten.
Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen.
Sie können Wohngeld als Mietzuschuss (für Mieter/innen oder Untermieter/innen von Wohnraum oder für Bewohner/innen eines Heimes) oder als Lastenzuschuss (für Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung) beantragen.
Das Wohngeld ist abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, vom Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und von der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate und ausschließlich auf Antrag (mit entsprechenden Nachweisen) geleistet. Sie können dann spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beantragen, dass Ihnen das Wohngeld weitergezahlt wird.