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Geburten
Geburten
Alle Geburten, die sich im Amtsgebiet des Amtes Itzstedt ereignen, werden im Standesamt beurkundet.
Hierfür benötigt das Standesamt folgende Unterlagen:
- ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
- Vornamens- bzw. Familiennamens-Erklärung
wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
- Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
- Geburtsurkunde der Mutter
wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: zusätzlich
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
- Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde
wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
- beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
- beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
- bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
- bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder Eheregisterauszug
bei ausländischen Eltern: zusätzlich
- Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen (Näheres erfragen Sie bitte beim Standesamt!)
Hinweis des Einwohnermeldeamtes:
Neugeborene Kinder müssen nicht durch die Eltern / Sorgeberechtigten in der Meldebehörde angemeldet werden.
Die Anmeldung erfolgt automatisch durch Datenübermittlung von den Standesämtern.
Lediglich Hausgeburten sind meldepflichtig.