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Heirat im Ausland
Ehefähigkeitszeugnisse für Heirat im Ausland
Ehefähigkeitszeugnisse werden für deutsche Staatsangehörige ausgestellt, die im Ausland heiraten wollen.
Da nicht in allen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird, informieren Sie sich bitte rechtzeitig am ausländischen Eheschließungsort über die dort von Ihnen benötigten Unterlagen.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnortes bzw. des letzten Wohnortes in Deutschland.
Die vorzulegenden Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Es sind auch Unterlagen des Partners vorzulegen. Lassen Sie sich daher bitte vorher persönlich oder per E-Mail beraten. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich durch persönliche Vorsprache, wenn sie im Amtsgebiet Itzstedt wohnhaft sind.
Für eine schriftliche Antragstellung aus dem Ausland übersenden Sie dem Standesamt Itzstedt bitte per Post oder über einen bevollmächtigen Vertreter
den Antrag (Vordruck Antrag Ehefähigkeitszeugnis) mit den benötigten Unterlagen.
Wichtiger Hinweis:
- Urkunden müssen immer im Original vorgelegt werden, Kopien reichen nicht!
- Ausländische Urkunden und sonstige ausländischen Schriftstücke (auch die Apostille) werden nur mit deutscher Übersetzung oder in internationaler Form akzeptiert. Die Übersetzung muss von einem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Urkundenübersetzer gefertigt sein. Der ausländische Text ist von der Heimatsprache direkt in die deutsche Sprache (ohne „Zwischenübersetzung" in eine weitere fremde Sprache) zu übersetzen.
- Ausländische Urkunden benötigen grundsätzlich eine Legalisation oder Apostille.
- Alle Urkunden und Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein.