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Sterbefälle

Beurkundung von Sterbefällen

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

Sterbefälle werden in der Regel von den Bestattungsinstituten beim Standesamt angezeigt. Die Institute erledigen alle Formalitäten beim Standesamt und sind darüber informiert, welche Unterlagen im Einzelfall für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich sind. Die Sterbeurkunden werden Ihnen über das Institut ausgehändigt.

Falls Sie keinen Bestatter beauftragen trifft die Anzeigepflicht bei Sterbefällen in Krankenhäuser, Alten-, Pflege- und Wohnheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist (z. B. Bestatter).

Außer der Sterbefallanzeige sind dem Standesamt grundsätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis des Anzeigenden,
  • die ärztliche Todesbescheinigung (nicht vertraulicher und vertraulicher Teil),
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und ggf. ein Nachweis über deren Auflösung,
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz des Verstorbenen,
  • es kann die Vorlage von weiteren Urkunden verlangt werden, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Der Sterbefall muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.